Wir stehen Ihnen als Sachverständige für Immobilienbewertung und Bauberatung zur Seite.
Unser Wirkungsschwerpunkt ist die Metropolregion Hamburg, sowie alle angrenzenden Städte und Gemeinden in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind:
Ein sachverständig erstelltes Gutachten für die Immobilienbewertung oder die Beurteilung von Bauschäden und Baumängeln ist in nahezu jedem Fall eine rentierliche Ausgabe und in Relation zum Kaufpreis geringfügig.
Eine Immobilienbewertung kann für alle Gebäudearten (Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien oder Sonderimmobilien) und für unbebaute Grundstücke zur Feststellung des Verkehrswerts bzw. des Marktwerts durchgeführt werden. Ferner ist zur Bestimmung des Wertes von Rechten und Lasten auf Immobilien (z.B. Baulasten, Grunddienstbarkeiten oder Erbbaurechte) eine Immobilienbewertung im Einzelfall anzuraten.
Die Erhebung der Erbschaftssteuern, Schenkungssteuern o.ä. auf Immobilieneigentum erfolgt durch das Finanzamt. In vielen Fällen lohnt sich die Durchführung einer sachverständigen Immobilienbewertung und die Vorlage des Verkehrswertgutachtens beim Finanzamt. Auf Grundlage der Ergebnisse der Immobilienbewertung kann der Steuerbescheid durch das Finanzamt überprüft und die Steuer neu festgesetzt werden.
Zur Durchführung einer Immobilienbewertung benötigen wir objektbezogene Unterlagen über das Grundstück und die Immobilie.
Kurzgutachten bieten sich als günstige Alternative für alle Wertermittlungsfälle an, bei denen die Immobilienbewertung oder Wertermittlung im Vordergrund steht, und ein Parteienstreit nicht besteht. Für Privatpersonen, die den Erwerb von Wohneigentum beabsichtigen, ist dies oftmals ausreichend.
Bei einem Kurzgutachten werden die wesentlichen Wertermittlungsergebnisse in einer Stellungnahme zusammenfassend dokumentiert.
Der Kauf einer Immobilie sollte immer erst nach einer Überprüfung der Gebäudesubstanz erfolgen. Im Rahmen einer Kaufberatung oder einer Immobilienbewertung werden die preisbestimmenden Faktoren geprüft und sachgerecht eingeordnet.
Zu Beginn einer Immobilienbewertung oder Kaufberatung ist die Begehung der Immobilie gemeinsam mit unserem Kunden vorzunehmen.
Im Rahmen einer Immobilienbewertung oder Kaufberatung überprüfen wir die Immobilie auch im Hinblick auf erkennbare Bauschäden. Der Aufwand zur Beseitigung des Schadens wird in der Immobilienbewertung berücksichtigt und bei der Kaufberatung erläutert.
Wir erstellen weiterhin Baugutachten und sachverständige Stellungnahmen zu Bauschäden an Gebäuden und zu Baumängeln bei Neubauten.
Bei einer Energieberatung nehmen wir eine energetische Einstufung Ihrer Immobilie vor und empfehlen Ihnen Maßnahmen zur Energieeinsparung. Wir verschaffen Ihnen den Überblick über die Förderprogramme des Bundes (KfW, BAFA) und der Länder.
Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an.